Schiessplan und Schiessordnung

Organisation und Durchführung Schützengesellschaft Bremgarten

Schiessplatz

Schiessplatz Stockweiher, Waffenplatz Bremgarten: Gewehr im Stand, Pistole in den Kurzdistanzboxen (im freien, hinter der 300 m Anlage).

Parkplatz

Die Fahrzeuge der Schützen sowie der Begleiter und Festbesucher sind auf den Truppenparkplätzen abzustellen. Die Parkplätze sind aus allen Anfahrtsrichtungen entsprechend signalisiert. Einweiser und Auskunftsposten stehen bei der Parkplatzeinfahrt. Für Busse stehen separate Parkplätze zur Verfügung. Bitte beachten Sie die Einweisung durch unseren Verkehrsdienst. Es stehen genügend offizielle Parkplätze zur Verfügung. Beim Schützenhaus und dem Festgelände sowie deren unmittelbaren Umgebung und am Strassenrand dürfen keine Fahrzeuge abgestellt werden.

Teilnahmeberechtigung

Alle Sektionen des SSV und des SUOV (Lizenzfreie Teilnahme)
Pro Sektion mind. 1 Gruppe plus max. 5 Einzelschützen.

Schiessprogramm

Waffen

Zugelassen sind nur Ordonanzwaffen und Hilfsmittel gemäss Hilfsmittelverzeichnis Reglement 27.132 dfi,

Stellung

Gewehr: Karabiner liegend frei, V und SV dürfen liegend aufgelegt schiessen.
Sturmgewehr 57 und 90 ab Zweibeinstütze
Pistole: Stehend, ein- oder zweihändig

Scheiben

Pistole 30m und Gewehr 200m
Es wird für beide Distanzen auf eine Spezialscheibe geschossen

Programm

12 Schüsse Serie in 3 Minuten. Keine Probeschüsse.
Es darf nur die abgegebene Munition verschossen werden.
Der Zeitpunkt des Nachladens wird den Schiessenden freigestellt. Ein vorbereitetes, zweites Magazin wird empfohlen und ist zulässig.

Sektions-grösse

Eine Sektion kann mehrere Gruppen à 6 Schützen anmelden plus maximal 5 Einzelschiessende. (Einzelschützen nur im Zusammenhang mit einer Gruppe.) Bei grosser Anzahl Anmeldungen kann die Gruppenzahl limitiert werden.

Anmeldung

Anmeldung ist vorgängig durchzuführen gemäss Ausschreibung
ab 6. März 2024. Mutationen sind auf dem Schiessplatz möglich, jedoch spätestens 50 Min. vor Schiessbeginn.

Gruppen- und Einzeldoppel

Das Gruppendoppel beträgt Fr. 150.00. Pro Schütze sind zusätzlich Fr. 25.00 (inkl. Munition) zu entrichten. Jungschützen und Junioren bezahlen Fr. 20.00.

Gruppen- und Einzeldoppel sind gesamthaft bis zum 10. Mai 2024 auf unser Konto bei der Raiffeisenbank Zufikon,
IBAN CH31-8080 8009 0986 0701 5 unter Angabe der Sektion und der Sektions-Nummer zu überweisen.

Für nicht angetretene Schützen gibt es keine Rückvergütung

Resultat-berechnung / Rangfolge

Gruppenresultat
Alle Gruppen konkurrieren in der gleichen Kategorie. Das Gruppenresultat ergibt sich aus dem Total aller sechs Resultate (keine Streichresultate), geteilt durch die Anzahl Schützen. Bei Gleichheit entscheiden die besseren Einzelresultate.
Einzelresultat
Die Summe der geschossenen Punkte ergibt das Einzelresultat. Bei Gleichheit entscheidet folgende Reihenfolge: höhere Anzahl der Mouchen, 3er, 2er, 1er, Alter)

Achtung: der Staudenstein zählt als 3er, jedoch nicht als Mouche

Auszeich-nungen

Sektionsauszeichnung: Die erstrangierte Sektion erhält einen speziellen Wimpel zur Befestigung an ihrer Standarte/Fahne.
Pro Gruppe mit 6 Schützen wird eine Gruppenpreis abgegeben.

Einzelauszeichnung: Bundespreis (Bundesgabe): Der Preis des Bundesrates wird dem Schützen mit dem höchsten Tages-resultat abgegeben. Der gleiche Schütze ist nur einmal pro Distanz anspruchsberechtigt.

Schlachtabzeichen: Die besten 2% der Teilnehmer je Distanz, jedoch mindestens die zehn Rangersten erhalten jeweils ein vergoldetes Staudenschlachtabzeichen (Pin).
Das Absenden erfolgt gemäss Tagesordnung in der Festwirtschaft.
Standarten anlässlich des Absendens sind selbstverständlich erwünscht.

Sämtliche Preise sind am Absenden persönlich in Empfang zu nehmen.
Es werden weder Auszeichnungen noch Scheibenbilder nachgesandt.

Das OK entscheidet bei jedem Schiessen, ob weitere Preise abgegeben werden. Informationen hierzu jeweils auf unserer Webseite.

Schiessleitung

Den Anordnungen der Schiessleitung ist strikte Folge zu leisten.

Alle Waffen: neben oder hinter der Schützenlinie ist jegliches Manipulieren an der Waffe und alle Zielübungen strengstens verboten. Die Benutzung eines zweiten Magazins ist erlaubt.

Pistole: Magazin(e) abfüllen mit 12 Patronen. «Laden» auf Kommando. Die Waffe darf erst auf das Kommando «Sind die Schützen bereit» von der Ladebank erhoben werden. Auf das Kommando «Start» darf geschossen werden. Nichtbefolgung dieser Anordnung hat die Disqualifikation des Schützen zur Folge.

Gewehr: Das Magazin darf erst auf Kommando «Laden» eingesetzt werden. Mit dem Kommando «Anschlagen» werden die Gewehre in die Ziellinie gehoben und entsichert. Auf das Kommando «Feuer» darf geschossen werden. Nichtbefolgung dieser Anordnung hat die Disqualifikation des Schützen zur Folge.

Alle Waffen: Für nicht oder zu spät abgegebene Schüsse wird eine zusätzliche Null eingetragen. Bei mehr als 12 Treffern wird die entsprechende Anzahl Treffer mit der höchsten Punktzahl gestrichen. Zusätzliche geladene Patronen führen zur Disqualifikation des Schützen. Die Schussbeobachtung mit oder ohne Hilfsmittel ist verboten. Kein Nachschiessen bei technischen Problemen oder Verspätung. Nach Abschluss des Schiessens wird nicht gezeigt. Nach dem Schiessen findet eine Entladekontrolle statt. Die Abgabe der Scheibenbilder an die Sektionen erfolgt unmittelbar nach dem Absenden.

Verschiebung
zur KD-Box (nur Pistolen)

Für die Verschiebung der Pistolenschützen vom Festzelt zu den Kurzdistanzboxen und zurück stehen Shuttlebusse bereit. Die Busse fahren im 20 Minutentakt, jeweils um xx.12, xx.32, xx.52. Der Weg zu den Kurzdistanzboxen darf aus Sicherheitsgründen nicht mit anderen Verkehrsmitteln oder zu Fuss zurückgelegt werden.

Versicherung

Alle Schützen und Funktionäre sind bei der USS gegen Unfall versichert.

Allgemeines

Allfällige Reklamationen sind bis um 14.00 Uhr des Schiesstages an den OK-Präsidenten zu richten. Diese werden direkt ohne Rekursmöglichkeit auf dem Schiessplatz erledigt. Im Übrigen gelten die Schiessvorschriften Gewehr SSV (SVG SSV).

Probleme beim Schiessen

Allfällige Reklamationen sind bis um 14.00 Uhr des Schiesstages an den OK-Präsidenten zu richten. Diese werden direkt ohne Rekursmöglichkeit auf dem Schiessplatz erledigt. Im Übrigen gelten die Schiessvorschriften Gewehr SSV (SVG SSV).

Das Historische Erinnerungsschiessen Staudenschlacht wird vom Regierungsrat Aargau
aus dem SWISSLOS Sportfonds Aargau unterstützt.         Vielen Dank.