Schiessplan und Schiessordnung 2025 als PDF download
Schiessplan und Schiessordnung für 10. Mai 2025
Organisation und Durchführung:
Schützengesellschaft der Stadt Bremgarten AG
Schiessplatz
Schiessplatz Stockweiher, Waffenplatz Bremgarten: Gewehr im Stand, Pistole in den Kurzdistanzboxen (im freien, hinter der 300 m Anlage).
Parkplatz
Die Fahrzeuge der Schützen sowie der Begleiter und Festbesucher sind auf den Truppenparkplätzen abzustellen. Die Parkplätze sind aus allen Anfahrtsrichtungen entsprechend signalisiert. Einweiser und Auskunftsposten stehen bei der Parkplatzeinfahrt. Für Busse stehen separate Parkplätze zur Verfügung. Bitte beachten Sie die Einweisung durch unseren Verkehrsdienst. Es stehen genügend Parkplätze zur Verfügung. Beim Schützenhaus und dem Festgelände sowie deren unmittelbaren Umgebung und am Strassenrand dürfen keine Fahrzeuge abgestellt werden.
Teilnahmeberechtigung
Alle Sektionen des SSV und des SUOV (lizenzfreie Teilnahme)
Pro Sektion mindestens 1 Gruppe plus max. 5 Einzelschützen.
Schiessprogramm
Waffen |
Zugelassen sind nur Ordonanzwaffen und Hilfsmittel gemäss Hilfsmittelverzeichnis Reglement 27.132 dfi. |
Stellung |
Gewehr: Karabiner& Langgewehre liegend frei, aufgelegt oder ab Zweibeinstütze, Sturmgewehre 57 und 90 ab Zweibeinstütze. Pistole: Stehend, ein- oder zweihändig |
Scheiben |
Pistole 30m und Gewehr 200m Es wird für beide Distanzen auf eine Spezialscheibe geschossen |
Programm |
12 Schüsse Serie in 3 Minuten. Keine Probeschüsse. Es darf nur die abgegebene Munition verschossen werden. Der Zeitpunkt des Nachladens wird den Schiessenden freigestellt. Ein vorbereitetes, zweites Magazin wird empfohlen und ist zulässig. |
Sektions-grösse |
Eine Sektion kann mehrere Gruppen à 6 Schützen anmelden plus maximal 5 Einzelschiessende. (Einzelschützen nur im Zusammenhang mit einer Gruppe.) Bei grosser Anzahl Anmeldungen kann die Gruppenzahl limitiert werden. |
Anmeldung |
Die Anmeldung ist vorgängig durchzuführen gemäss Ausschreib-ung ab 8. März 2025. Mutationen sind auf dem Schiessplatz möglich, jedoch spätestens 50 Min. vor Schiessbeginn. |
Gruppen- und Einzeldoppel |
Das Gruppendoppel beträgt Fr. 150.00. zuzüglich pro Schütze sind Fr. 25.00 (inkl. Munition) zu entrichten. Jungschützen und Junioren bezahlen Fr. 20.00. Gruppen- und Einzeldoppel sind gesamthaft bis zum 29. April 2025 auf unser Konto bei der Raiffeisenbank Zufikon, Für nicht angetretene Schützen gibt es keine Rückvergütung. |
Resultat-berechnung / Rangfolge |
Gruppenresultat Einzelresultat Achtung: der Staudenstein zählt als 3er, jedoch nicht als Mouche |
Auszeich-nungen Auszeich-nungen |
Sektionsauszeichnung: Die erstrangierte Sektion erhält einen speziellen Wimpel zur Befestigung an ihrer Standarte/Fahne. Pro Gruppe mit 6 Schützen wird ein Gruppenpreis abgegeben. Einzelauszeichnung: Bundespreis (Bundesgabe): Der Preis des Bundesrates wird dem Schützen mit dem höchsten Tagesresultat abgegeben. Der gleiche Schütze ist nur einmal pro Distanz anspruchsberechtigt. Für die Entgegennahme der Bundesgabe ist keine Stellvertretung möglich. Bei Abwesenheit geht diese an den jeweils nächstrangierten anwesenden Teilnehmer. Schlachtabzeichen: Die besten 2% der Teilnehmer je Distanz, jedoch mindestens die zehn Rangersten erhalten jeweils ein vergoldetes Staudenschlachtabzeichen (Pin). Sämtliche Preise sind am Absenden in Empfang zu nehmen.
Das OK entscheidet bei jedem Schiessen, ob weitere Preise abgegeben werden. Informationen hierzu jeweils auf unserer Webseite. www.staudenschlacht.ch |
Schiessleitung |
Den Anordnungen der Schiessleitung ist strikte Folge zu leisten. Alle Waffen: neben oder hinter der Schützenlinie sind jegliches Manipulieren an der Waffe und alle Zielübungen strengstens verboten. Die Benutzung eines zweiten Magazins ist erlaubt. Pistole: Magazin(e) abfüllen mit 12 Patronen. «Laden» auf Kommando. Die Waffe darf erst auf das Kommando «Sind die Schützen bereit» von der Ladebank erhoben werden. Auf das Kommando «Start» darf geschossen werden. Nichtbefolgung dieser Anordnung hat die Disqualifikation des Schützen zur Folge. Gewehr: Das Magazin darf erst auf Kommando «Laden» ein-gesetzt werden. Mit dem Kommando «Anschlagen» werden die Gewehre in die Ziellinie gehoben und entsichert. Auf das Kommando «Feuer» darf geschossen werden. Nichtbefolgung dieser Anordnung hat die Disqualifikation des Schützen zur Folge. Alle Waffen: Für nicht oder zu spät abgegebene Schüsse wird eine zusätzliche Null eingetragen. Bei mehr als 12 Treffern wird die entsprechende Anzahl Treffer mit der höchsten Punktzahl gestrichen. Zusätzliche geladene Patronen führen zur Disqualifikation des Schützen. Die Schussbeobachtung mit oder ohne Hilfsmittel ist verboten. Kein Nachschiessen bei technischen Problemen oder Verspätung. Nach Abschluss des Schiessens wird nicht gezeigt. Nach dem Schiessen findet eine Entladekontrolle statt. Die Abgabe der Scheibenbilder an die Sektionen erfolgt unmittelbar nach dem Absenden. |
Verschiebung |
Für die Verschiebung der Pistolenschützen vom Festzelt zu den Kurzdistanzboxen und zurück stehen Shuttlebusse bereit. Die Busse fahren im 20 Minutentakt, jeweils um xx.12, xx.32, xx.52. Der Weg zu den Kurzdistanzboxen darf aus Sicherheitsgründen nicht mit anderen Verkehrsmitteln oder zu Fuss zurückgelegt werden. |
Versicherung |
Alle Schützen und Funktionäre sind bei der USS gegen Unfall versichert. |
Allgemeines |
Allfällige Reklamationen sind bis um 14.00 Uhr des Schiesstages an den OK-Präsidenten zu richten. Diese werden direkt ohne Rekursmöglichkeit auf dem Schiessplatz erledigt. Im Übrigen gelten die Schiessvorschriften Gewehr/Pistole SSV (SVG SSV). |
Probleme beim Schiessen |
Waffenstörungen / Gesundheitliche Probleme gehen zu Lasten des Schützen. Es gibt kein Nachschiessen |
Rev. 26.1.2025
Das Historische Erinnerungsschiessen Staudenschlacht wird vom Regierungsrat des Kantons Aargau aus dem SWISSLOS Sportfonds Aargau unterstützt.
Vielen Dank.